AGG-Versicherung

Meetingraum Stuhlreihe

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Beschäftigtenansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Am 18.08.2006 ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Sein Ziel ist, ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, Diskriminierung, insbesondere im betrieblichen Umfeld zu verhindern oder zu beseitigen. Insoweit schützt es Beschäftigte und Bewerber vor Persönlichkeitsverletzungen und Benachteiligung, indem es ihnen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber, aber auch gegen Private vermittelt, wenn diese gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Typische Ansprüche sind Unterlassung und Widerruf, aber auch Schadensersatz und Schmerzensgeld. Und die Hürde ist denkbar gering: Schnell kann es passieren, dass eine Stellenanzeige indirekt diskriminierend abgefasst wird oder dass beim Bewerbungsgespräch eine unpassende Frage herausrutscht.

Als Zusatzbaustein zur D&O-Managerhaftpflichtversicherung bietet die DUAL Deutschland Versicherungsschutz für den Fall an, dass versicherte Personen oder die Versicherungsnehmerin wegen einer Verletzung von Beschäftigtenansprüchen gemäß AGG in Anspruch genommen werden. Unsere AGG-Absicherung ist aber auch als separate Police abschließbar.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll verhindern, dass Personen benachteiligt werden aufgrund …

  • ... ihres Alters.

  • ... ihres Geschlechts.

  • ... ihrer Behinderung.

  • ... ihrer Rasse oder ethnischer Herkunft.

  • ... ihrer Weltanschauung.

  • ... ihrer sexuellen Identität.

Das Gesetz hat für Unternehmen und Führungskräfte eine besondere Bedeutung, da sie seit dem Inkrafttreten des AGG damit rechnen müssen, wegen Diskriminierung in Anspruch genommen oder verklagt zu werden.

Das leistet die AGG-Versicherung der DUAL

Die AGG-Versicherung der DUAL schützt Führungskräfte und Unternehmen vor Kosten, die entstehen können, wenn Bewerber, Mitarbeiter oder die Unternehmenskonkurrenz auf Schadensersatz wegen Diskriminierung klagen. Seit dem 18.08.2006 kann hierfür schon eine unbedachte Formulierung in einer Stellenanzeige ausreichen ("junge Mitarbeiter für den Vertrieb gesucht…" o.ä.).

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Inanspruchnahme auf Grund eines Diskriminierungstatbestandes

  • Inanspruchnahme wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, Benachteiligung oder Belästigung

  • Abwehr von unbegründeten und die Befriedigung begründeter Ansprüche

  • Rechtskosten um Widerrufsverlangen oder Unterlassungsansprüchen

  • Kosten für Verwaltungsverfahren vor Antidiskriminierungsstellen

Wir empfehlen die Kombination der DUAL D&O-Managerhaftpflicht mit einer AGG-Versicherung und bieten speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösungen an.